Topaktuell

Jägerhausstraße und Beeder Straße bis Mitte November gesperrt

Reparatur-Treff findet am 4. November statt

Kinder- und Jugendbüro bietet Keramik-Workshop an

Sprechstunde des Integrationsbeauftragten am 3. November

Weihnachtsflohmarkt in der Innenstadt am 5. Dezember

Fälligkeit der Gewerbesteuervorauszahlung, der Grundbesitzabgaben, der Hundesteuer, der Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren für das Rechnungsjahr 2023 fällig

Kreisstadt Homburg (Saar)

Bekanntmachung


Am 15. Februar wird das erste Viertel der Gewerbesteuervorauszahlung, der Grundbesitzabgaben, der Hundesteuer, der Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren für das

Rechnungsjahr 2023 fällig.

Auf die Beachtung dieses Zahlungstermins wird besonders hingewiesen.

Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Säumniszuschlag erhoben.

Überweisungen können auf das Konto bei der Kreissparkasse Saarpfalz,

IBAN DE34594500101010350450 , BIC SALADE51HOM sowie auf die Konten der Stadtkasse bei allen Banken in Homburg vorgenommen werden.

Homburg, den 01. Februar 2023

Der Oberbürgermeister
In Vertretung:

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 09.02.2023 | Drucken