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Fischereigenossenschaft Homburg: Niederschrift liegt ab 10. Februar zur Einsicht aus

Fischereigenossenschaft Homburg, den 04. Februar 2022
Homburg


Bekanntmachung


Die Niederschrift über die Versammlung der Fischereigenossenschaft Homburg vom 04. März 2020 liegt ab 10. Februar 2022, zwei Wochen lang, bei der Stadtverwaltung Homburg, Abteilung Liegenschaften, Zimmer 404, während der Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme durch die Fischereigenossen aus. Um Terminvereinbarung wird gebeten.


Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Beschluss der Fischereigenossenschaftsversammlung vom 04. März 2020 der Reinertrag aus der Fischereiverpachtung 2019/2020 für die Bildung einer Rücklage verwendet wird. Fischereigenossen, die diesem Beschluss nicht zugestimmt haben, können die Auszahlung ihres Anteiles beantragen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand geltend gemacht wird.


Der Vorsitzende
gez. Helmut Guth

Veröffentlicht am: 07.02.2022 | Drucken