Vollsperrung der Peterstraße vom 21.7. bis voraussichtlich Mitte August
Römertage am 13. und 14. September in Schwarzenacker
Teilbereich der Fugelstraße ab 4.8. für voraussichtlich eine Woche voll gesperrt
Klassik Open Air: Talstraße am 15. und 16. August zeitweise gesperrt
Wochenmarkt wird aufgrund des Feiertags am 15. August auf den 14. August verlegt
Wertstoffzentrum Homburg am 16. August geschlossen
Der Gemeindewahlleiter
der Kreisstadt Homburg (Saar)
Bekanntmachung
Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 03. Mai 2013 (BGBl. I 2013, S. 1084) in der zur Zeit gültigen Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Daten (einfache Melderegisterauskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften) von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die betroffene Person hat nach § 50 Abs. 5 Satz 1 BMG das Recht, der Übermittlung ihrer Daten nach dem Absatz 1 zu widersprechen.
Personen, die für die am 27. März 2022 stattfindende Landtagswahl in der Kreisstadt Homburg wahlberechtigt sind und von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten diesen schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.
Homburg, den 14. Dezember 2021
Michael Forster
(Bürgermeister)