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Niederschrift der Fischereigenossenschaft Homburg liegt zur Einsichtnahme aus

Fischereigenossenschaft Homburg Homburg, den 8. Oktober 2024

Bekanntmachung

Die Niederschrift über die Versammlung der Fischereigenossenschaft Homburg liegt ab 09. Oktober 2024, zwei Wochen lang, bei der Stadtverwaltung Homburg, Abteilung Liegenschaften, Zimmer 606, während der Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme durch die Fischereigenossen aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Beschluss der Fischereigenossenschaftsversammlung vom 21. März 2024 der Reinertrag aus der Fischereiverpachtung für die Bildung einer Rücklage verwendet wird.

Fischereigenossen, die diesem Beschluss nicht zugestimmt haben, können die Auszahlung ihres Anteiles beantragen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand geltend gemacht wird.


Der Vorsitzende


gez. Helmut Guth

  Veröffentlicht am: 08.10.2024 | Drucken