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Offenlage des Entwurfes zur Neufassung der Verordnung über das Biosphärenreservat Bliesgau

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 14.01.2020

B E K A N N T M A C H U N G

Offenlage des Entwurfes zur Neufassung der Verordnung über das
Biosphärenreservat Bliesgau

Auf Grund des § 20 Abs. 2, des § 22 Abs. 1 und 2 sowie des § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S. 2542) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, beabsichtigt die Landesregierung und auf Grund des § 20 Abs. 2, des § 22 Abs. 1 und 2 sowie des § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 4 und § 20 Abs. 1 und 3 des Saarländischen Naturschutzgesetzes beabsichtigt das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

eine neue Verordnung über das Biosphärenreservat Bliesgau zu erlassen. Die Biosphäre umfasst Flächen der Kommunen Blieskastel, Gersheim, Kirkel, St. Ingbert, Mandelbachtal, Kleinblittersdorf und Homburg.

Der Entwurf des Verordnungstextes sowie die Übersichtskarten und Detailkarten liegen vom 05.02.2020 bis 09.03.2020 (einschließlich) im Rathaus der Stadt Homburg, Zimmer 420/421, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Zusätzlich können die Ausweisungsunterlagen auch auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz eingesehen werden: https://www.saarland.de/239576.htm

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist bei der Stadt Homburg Anregungen und/oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort vorgehaltenen Formblattes.

Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und teilt den Betroffenen das Ergebnis mit.

Kreisstadt Homburg, den 14.01.2020

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 28.01.2020 | Drucken