Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an
Vollsperrung im Teilbereich der Hofstraße: Kanalarbeiten führen zu einer rund zehntägigen Einschränkung
Gewerbeamt zeitweise geschlossen - Programmumstellung führt zu Einschränkungen
Flohmarkt rund ums Forum am 7. Februar von 8 bis 16 Uhr
Schiedsmann Axel Oberneßer stellt am 6. März seine Arbeit in einem Vortrag vor
Stadtverwaltung und Außenstellen am 12. Februar ab 13 Uhr geschlossen: Wertstoffzentrum bleibt durchgehend geöffnet
Kreisstadt Homburg (Saar)
Öffentliche Mahnung
Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 4. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren ein-schließlich der ebenfalls bis zum 15. November 2021 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.
Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.
Ab dem 27. Dezember 2021 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.
Homburg, den 01. Dezember 2021
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister
Veröffentlicht am: 07.12.2021 | Drucken
