Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!
Nächster Reparatur-Treff am 3. Juni - Ehrenamtliche Reparateure werden weiterhin gesucht
Sprechstunde des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen am 10. Juni
Nächstes Meisterkonzert mit Fazıl Say - Saisonabschluss am 18. Juni im Homburger Saalbau
Flohmarkt rund ums Forum lädt am 6. Juni zum Stöbern und Entdecken ein
Saarperlen-Genusstour findet am 11. Juni statt
Kreisstadt Homburg (Saar)
Öffentliche Mahnung
Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 4. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren ein-schließlich der ebenfalls bis zum 15. November 2021 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.
Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.
Ab dem 27. Dezember 2021 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.
Homburg, den 01. Dezember 2021
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister
Veröffentlicht am: 07.12.2021 | Drucken
