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Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an
Neujahrskonzert in Homburg: Für beide Veranstaltungen sind wieder Restkarten verfügbar
Einschränkungen in der Berliner Straße durch Abstützarbeiten
Kreisstadt Homburg (Saar)
Öffentliche Mahnung
Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 3. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren einschließlich der ebenfalls bis zum 15. August 2017 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.
Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.
Ab dem 25. September 2017 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.
Homburg, den 04. September 2017
Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister
Kreisstadt Homburg ( Saar )
