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Die städtische Kleiderkammer nimmt vorübergehend keine Spenden mehr an.

Advents-Shopping in Homburg – Verkaufsoffener Sonntag am 30. November

Rathaus samt Nebenstellen am 5. Dezember zwischen 9.30 und 12 Uhr geschlossen

„Kein Platz für Gewalt“ - Homburg setzt ein Zeichen zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen

Elternabend wird auf den 8. Dezember verschoben: Hinweise für alle, die gern ihren Kindern oder Enkeln vorlesen

Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich

Öffentliche Mahnung: 3. Rate der Steuern

Kreisstadt Homburg (Saar)

Öffentliche Mahnung

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 3. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren einschließlich der ebenfalls bis zum 15. August 2017 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 25. September 2017 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

Homburg, den 04. September 2017

Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister
Kreisstadt Homburg ( Saar )

Veröffentlicht am: 12.09.2017 | Drucken