Topaktuell

Verbindung zwischen Unterer und Oberer Allee bis voraussichtlich 3. Juli gesperrt

Kanalbaumaßnahme in der Lagerstraße beginnt Mitte Juli

Aufgrund der aktuellen Hitze werden Bio-, Restmüll und Gelbe Tonne bereits ab 5 Uhr abgefahren

Familienführung am 1. Juli - Matthias Wachmann zeigt die Schlossberghöhlen

Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt - Einschränkungen vom 29. Juni bis Mitte Juli

Wertstoffzentrum am Freitag und Samstag nur vormittags geöffnet: Grünschnittannahme bei Firma Jakoby entfällt am Freitag

Öffentliche Mahnung: 3. Rate der Steuern

Kreisstadt Homburg (Saar)

Öffentliche Mahnung

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 3. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren einschließlich der ebenfalls bis zum 15. August 2017 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 25. September 2017 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

Homburg, den 04. September 2017

Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister
Kreisstadt Homburg ( Saar )

Veröffentlicht am: 12.09.2017 | Drucken