Topaktuell

Grünschnittkarte für das Jahr 2026 ist erhältlich

Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an

Senioren-Faschingsnachmittage im Saalbau - Stadt Homburg lädt an zwei Terminen ein

Wertstoffzentrum derzeit telefonisch nicht erreichbar, aber normal geöffnet

Öffentliche Mahnung

Kreisstadt Homburg (Saar)

Öffentliche Mahnung

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren ein-schließlich der ebenfalls bis zum 15. Februar 2020 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge - unter Angabe des Kassenzeichens - auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten. Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuer-forderung.

Ab dem 27. März 2020 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

Homburg, den 02. März 2020

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 17.03.2020 | Drucken