Topaktuell

Fledermauswanderung am 28. August ausgebucht

„Das versunkene Schloss Karlsberg" - Gästeführung am 15. August

Dorffest in Schwarzenbach: Teilstück der Erikastraße wird vollgesperrt (22. und 23. August)

Jägerhausstraße und Beeder Straße bis Mitte November gesperrt

Kleiderkammer ab dem 17. August wieder geöffnet

Öffentliche Mahnung Steuertermine vierte Rate

Öffentliche Mahnung

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 4. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren einschließlich der ebenfalls bis zum 15. November 2022 fälligen Nachträge im Rückstand sind,

werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.

Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 20. Dezember 2022 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

Homburg, den 30. November 2022

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

(Michael Forster)

Bürgermeister

Veröffentlicht am: 08.12.2022 | Drucken