Topaktuell

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Postunternehmen anlässlich der Abwahl des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Homburg

Der Gemeindewahlleiter
der Kreisstadt Homburg (Saar) Homburg, 25. Oktober 2021

B E K A N N T M A C H U N G

Hiermit wird gemäß § 37 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung bekannt gemacht, dass anlässlich der Abwahl des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Homburg am 28. November 2021 Wahlbriefe von den Absenderinnen und Absendern bei der

Deutschen Post AG

unentgeltlich eingeliefert werden können, sofern sich diese in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden.

Michael Forster
(Bürgermeister)

Veröffentlicht am: 28.10.2021 | Drucken