Topaktuell

Römertage am 13. und 14. September in Schwarzenacker

Klassik Open Air: Talstraße am 15. und 16. August zeitweise gesperrt

Wertstoffzentrum Homburg am 16. August geschlossen

Wertstoffzentrum Homburg am 22. August geschlossen

Feuerwehrfest Homburg-Mitte 30. und 31. August Am Hochrech

Kreisstadt Homburg (Saar)

Öffentliche Mahnung

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren ein-schließlich der ebenfalls bis zum 15. Mai 2021 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten. Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuer-forderung.

Ab dem 21. Juni 2021 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

Homburg, den 30. Mai 2021

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 08.06.2021 | Drucken