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Im Homburger Stadtteil Wörschweiler wählen die Bürgerinnen und Bürger am 26. Mai 2019 ihren Ortsrat nach dem Mehrheitswahlsystem.
Für sie gilt nämlich nicht wie in den übrigen Gemeindebezirken Jägersburg, Kirrberg und Einöd das Verhältniswahlrecht. Die Mitglieder des sich neu zu konstituierenden Ortsrates werden nach dem Mehrheitswahlrecht bestimmt. Grund dafür ist, dass in
Wörschweiler nur ein Wahlvorschlag, nämlich der Wahlvorschlag der Freien Liste Wörschweiler, eingereicht wurde. Das bereits 1994 und 2014 zur Wahl des Wörschweiler Ortsrates durchgeführte Mehrheitswahlsystem eröffnet den rund 225 Wahlberechtigen verschiedene Varianten, ihre Stimme abzugeben.
Variante 1:
Der Wähler kann den Stimmzettel ohne anzukreuzen in die Urne werfen. Damit akzeptiert er den Wahlvorschlag der Freien Liste Wörschweiler wie aufgeführt.
Variante 2:
Der Wähler nimmt den Wahlvorschlag der Freien Liste Wörschweiler teilweise an, indem er einen oder mehrere Bewerber streicht.
Variante 3:
Der Wähler lehnt den Wahlvorschlag der Freien Liste Wörschweiler gänzlich ab, indem er ihn völlig streicht.
Anstelle des gestrichenen Wahlvorschlages kann er dann maximal 18 wählbare Personen aufführen, also doppelt so viele, wie der Ortsrat Mitglieder hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der entsprechende Kandidat 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Unionsbürgerschaft besitzt und mindestens seit einem halben Jahr in Wörschweiler wohnhaft ist. Darüber hinaus darf der Kandidat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Variante 4:
Befürwortet der Wähler nur einen Teil der von der Freien Liste Wörschweiler vorgeschlagenen Kandidaten, so kann er einzelne Bewerber streichen und an deren Stelle andere wählbare Personen aufführen. Der Wahlvorstand im Wörschweiler Wahllokal steht den Wählerinnen und Wählern am Wahlsonntag bei Fragen zu den oben genannten Varianten zur Verfügung.
Bei Antrag auf Übersendung von Briefwahlunterlagen wurden die obenstehenden Informationen den Unterlagen beigefügt.