Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt
Städtische Kleiderkammer aufgrund eines Rohrbruchs bis auf Weiteres geschlossen
Am 6. Mai bleibt das Amt für Jugend, Senioren, Soziales und Integration ganztägig geschlossen.
Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau
Bundesweite Umstellung: Ab sofort dürfen Fotos für Personalausweise und Reisepässe nur noch in digitaler Form übermittelt werden - Näheres dazu unter der Rubrik: Service, Bürgeramt
Lambsbachstraße aufgrund von Kanaleinbruch teilweise ab 5. Mai gesperrt
Das kennen viele, die bereits schon einmal eine Immobilie gekauft haben: Man will wie so viele andere Dinge auch die Übernahme der Abfalltonnen am Haus regeln, aber der dazu benötigte Grundbucheintrag liegt noch nicht vor.
Um hier unbürokratisch weiterzuhelfen, bietet der EVS für solche Fälle jetzt unter www.evs.de ein Formular, mit dem Käufer und Verkäufer die Übernahme der Immobilie bestätigen können.
Das ausgefüllte Formular kann dem EVS Kunden-Service-Center per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg zugesendet werden.
Die Umschreibung erfolgt dann jeweils zum nächsten Monatsersten nach dem angegebenen Übergang. Maßgeblich ist hier die Angabe auf dem Formular.
Nach erfolgter Umschreibung erhält der Verkäufer der Immobilie im Folgemonat einen Schlussbescheid der Gebühren, der Käufer entsprechend einen Vorauszahlungsbescheid.
Für Rückfragen zum Thema ist das EVS Kunden Service-Center per E-Mail unter service-abfall@evs.de und auch telefonisch unter 0681/5000-555 erreichbar. Hilfreiche Informationen gibt es auch auf der EVS-Homepage www.evs.de.