Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an
Vollsperrung im Teilbereich der Hofstraße: Kanalarbeiten führen zu einer rund zehntägigen Einschränkung
Gewerbeamt zeitweise geschlossen - Programmumstellung führt zu Einschränkungen
Flohmarkt rund ums Forum am 7. Februar von 8 bis 16 Uhr
Schiedsmann Axel Oberneßer stellt am 6. März seine Arbeit in einem Vortrag vor
Stadtverwaltung und Außenstellen am 12. Februar ab 13 Uhr geschlossen: Wertstoffzentrum bleibt durchgehend geöffnet
Das kennen viele, die bereits schon einmal eine Immobilie gekauft haben: Man will wie so viele andere Dinge auch die Übernahme der Abfalltonnen am Haus regeln, aber der dazu benötigte Grundbucheintrag liegt noch nicht vor.
Um hier unbürokratisch weiterzuhelfen, bietet der EVS für solche Fälle jetzt unter www.evs.de ein Formular, mit dem Käufer und Verkäufer die Übernahme der Immobilie bestätigen können.
Das ausgefüllte Formular kann dem EVS Kunden-Service-Center per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg zugesendet werden.
Die Umschreibung erfolgt dann jeweils zum nächsten Monatsersten nach dem angegebenen Übergang. Maßgeblich ist hier die Angabe auf dem Formular.
Nach erfolgter Umschreibung erhält der Verkäufer der Immobilie im Folgemonat einen Schlussbescheid der Gebühren, der Käufer entsprechend einen Vorauszahlungsbescheid.
Für Rückfragen zum Thema ist das EVS Kunden Service-Center per E-Mail unter service-abfall@evs.de und auch telefonisch unter 0681/5000-555 erreichbar. Hilfreiche Informationen gibt es auch auf der EVS-Homepage www.evs.de.
