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Förderung durch die Stadtentwässerung kann für die Homburger bei der sinnvollen Nutzung von Regenwasser bares Geld wert sein

Im Rahmen des Förderprogramms „Aktion Wasserzeichen“ unterstützt die Stadtentwässerung Homburg (SeH) Maßnahmen zur Entlastung der Kanäle und der Kläranlage.

„Wir konnten bereits die ersten Förderanträge für dieses Jahr genehmigen. Wir hoffen natürlich, dass weiterhin Interesse seitens der Homburger Bürgerinnen und Bürger für die Umsetzung von Entsiegelungs- und Rückhaltemaßnahmen besteht, bei denen wir sie sowohl fachlich als auch finanziell unterstützen wollen“, sagt SeH-Werkleiter Martin Orschekowski.

Das Ziel ist dabei die naturnahe Gestaltung und Nutzung von Regenwasser. Durch bauliche Anlagen kann Regenwasser nicht mehr örtlich versickern und wird somit der öffentlichen Kanalisation zugeführt. Dadurch wird eigentlich sauberes und nutzbares Wasser „weggekippt“. „Gerade in Zeiten steigender Extremwetterereignisse und andauernder Dürreperioden wäre es doch eigentlich umso sinnvoller, Regenwasser zu sammeln und beispielsweise für Toilettenspülungen oder Gartenbewässerung zu nutzen und damit teures Frischwasser zu sparen“, sagt Orschekowski.

Sein Tipp: Würden neben der Nutzung des Regenwassers Flächen zur Versickerung gebracht und somit von dem öffentlichen Mischwasserkanal abgekoppelt, könnten zusätzlich die Niederschlagswassergebühren dauerhaft eingespart werden.

Das Förderprogramm inklusive Antragsformular kann mit allen Einzelheiten und Anforderungen unter www.stadtentwässerung-homburg.de (Rubrik: Servicebereiche - Förderprogramme) eingesehen werden. Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen gefördert, wobei die Maßnahmen zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermaßnahme noch nicht begonnen sein dürfen:

- Entsiegelung, das heißt die Umwandlungen von versiegelten, am öffentlichen Mischwasserkanalnetz angeschlossenen Flächen in versickerungsfähige Flächen.

- Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser (z. B. von Terrassen, Dachflächen, PKW-Stellflächen) auf dem eigenen Grundstück durch Maßnahmen wie Flächenversickerung, Muldenversickerung oder Versickerungs-/ Verdunstungsteich

Veröffentlicht am: 09.06.2023 | Drucken