Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich
Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen
Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln
Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus
Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus
Personalausweisgebühren ändern sich ab dem 01.01.2026
Nach der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Kreisstadt Homburg ist grundsätzlich jeder, der im Stadtgebiet Homburg einen Hund hält, steuerpflichtig.
Zur Feststellung wie viele Hunde aktuell in Homburg gehalten werden, plant die Stadtverwaltung Homburg eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dabei soll ermittelt werden, ob alle Hundebesitzer ihre Vierbeiner ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet haben.
Über die Art und Weise wie die Hundebestandsaufnahme durchgeführt wird, ob per Anschreiben oder persönlicher Befragung, wird noch entschieden. Geplant ist, alle Homburger Haushalte zu kontaktieren. Es besteht auch die Möglichkeit, Haus- und Grundstückseigentümer um Auskunft zu Hundehaltungen in ihren Anwesen zu bitten.
Die Hundesteuersatzung der Kreisstadt Homburg mit allen hundesteuerrelevanten Informationen ist unter https://www.homburg.de/index.php/rathaus/informationen/ortsrecht/finanzen zu finden.
Auskünfte zu allen die Hundesteuer betreffenden Fragen gibt es ebenfalls, vormittags zwischen 08.30 Uhr und 12 Uhr sowie nachmittags (außer freitags) zwischen 14 Uhr und 15.45 Uhr, bei der Stadtkämmerei der Kreisstadt Homburg. Ansprechpartnerin ist Frau Külzer, die unter Tel.: 06841/101-354 zu erreichen ist. Bei ihr können auch Hunde an- und abgemeldet werden.
Veröffentlicht am: 31.05.2017 | Drucken