Topaktuell

Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich

Kondolenzbuch für verstorbenen Ehrenbürger und früheren Oberbürgermeister Reiner Ulmcke liegt aus

Vorverkauf fürs Neujahrskonzert ist gestartet

Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen

Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln

Sperrabfall

Pause bei Sperrmüllabfuhr vom 17. Dezember bis 5. Januar

Der Baubetriebshof (BBH) der Stadt Homburg informiert, dass in der Zeit vom 17. Dezember bis einschließlich 5. Januar 2026 keine Abfuhr von Sperrabfall in Homburg durchgeführt wird.

Zudem sind alle Termine für Sperrmüllabholungen im Jahr 2025 bereits vergeben. Neue Termine können wegen einer Programmumstellung für das kommende Jahr erst wieder zwischen dem 15. und dem 23. Dezember sowie im neuen Jahr ab dem 5. Januar 2026 vereinbart werden.

Unabhängig von einer Abholung am Wohnort besteht die Möglichkeit, Sperrabfall bis zu einer Menge von zwei Kubikmetern täglich im Wertstoffzentrum am Zunderbaum abzugeben. Die Annahme erfolgt zu den regulären Öffnungszeiten gegen eine Gebühr von zwei Euro pro angefangenem Kubikmeter.

Der letzte Annahmetag im Wertstoffzentrum ist der 23. Dezember. Danach bleibt die Einrichtung über die Feiertage geschlossen und öffnet wieder am 5. Januar 2026.

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Bei Sperrabfall handelt es sich um feste, sperrige Abfälle, die – selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung – nicht in die zugelassenen 120-l oder 240-l Restabfall-Gefäße passen. In der Regel sind es ausgediente Haushaltsgegenstände. Die einzelnen Sperrabfallteile sollten das Gewicht von 30 kg und die Größe von 1,80 m x 1,40 m nicht überschreiten.

 

Die Sperrmüllabholung erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung. Hierzu kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

 

Beachten Sie bitte, dass der Zeitraum zwischen Anmeldung von Sperrabfall und Abholtermin abhängig von der Nachfrage 4 bis 6 Wochen betragen kann.

Was kostet der Abholservice?


Für Eigentümerinnen und Eigentümer bieten wir mehrere kostenfreie Sperrabfall-Abholungen pro Jahr an. Die Anzahl der Abholungen (jeweils bis zu vier Kubikmeter Sperrabfall) richtet sich nach Größe und Anzahl der Restabfall-Gefäße am Grundstück.

 

  • bis 240 L – 2 x pro Kalenderjahr
  • bis 480 L – 3 x pro Kalenderjahr
  • bis 960 L – 4 x pro Kalenderjahr
  • bis 1.920 L – 5 x pro Kalenderjahr
  • mehr als 1.920 L – 8 x pro Kalenderjahr

 

Mieter können ebenfalls über das kostenfreie Kontingent des Eigentümers/Vermieters verfügen, indem sie ihrer Anmeldung von Sperrabfall eine unterschriebene Eigentümervollmacht hinzufügen.

> Einmalige Vollmacht

> Vollmacht auf Widerruf

Für Rückfragen bitte Telefonnummer angeben.

Für eine kostenpflichtige Abholung (Höchstmenge 8 Kubikmeter) werden pauschal 15 Euro je angefangene 4 Kubikmeter berechnet (bis zu 8 Kubikmeter: 30 Euro).

Frau Ahlgrimm

Telefon 101 912 (vormittags)

Herr Emser

Telefon 101 914

 

Folgende Angaben sind zwingend bei der Terminvergabe zwingend notwendig:

  • Straße und Hausnummer, wo der Sperrabfall abgeholt werden soll
  • Name , Vorname und Anschrift des Antragstellers (bei Umzug neue Anschrift!)  
  • Auflistung aller abzuholenden Gegenstände
  • Telefonnummer
  • Angabe, ob Antragsteller Eigentümer oder Mieter ist
  • Vollmacht des Eigentümers, wenn der Antragsteller nur Mieter ist und eine kostenfreie Abfuhr beantragt wird.


Entsprechende Formulare können beim BBH abgeholt werden.

 

Einmalige Vollmacht des Grundstückseigentümers für die Anmeldung zur kostenlosen Sperrabfallentsorgung

 

Vollmacht des Grundstückseigentümers für die Anmeldung zur kostenlosen Sperrabfallentsorgung

Sie können Sperrabfall zum Preis von 2 Euro je angefangenem Kubikmeter beim EVS Wertstoff-Zentren , Am Zunderbaum abgeben. Die Anliefermenge ist auf maximal 2 Kubikmeter am Tag begrenzt.

 

Gewerblich gesammelter Sperrabfall (z. B. von Entrümplungsunternehmen) wird auf den EVS Wertstoff-Zentren nicht angenommen. Gewerbetreibende wenden sich bitte an die gewerblichen Dienstleister für Recycling und Entsorgung oder liefern ihren Sperrabfall direkt an der Abfallverbrennungsanlage in Velsen an (kostenpflichtig).

Sperrabfall sind nur Möbelteile und Hausratsgegenstände, die von der Größe her nicht in einen Mülleimer passen.

 

  • Besen
  • Bilderrahmen (groß)
  • Bettgestelle
  • Bügelbrett
  • Fahrräder
  • Federbetten
  • Gardinenstangen
  • Großes Kinderspielzeug
  • große Spielgeräte
  • Leitern
  • Matratzen
  • Regale
  • Schränke
  • Stühle
  • Tische
  • Sessel
  • Sofa
  • Teppiche
  • Läufer
  • Brücken
  • Wäschekörbe
  • Zerlegte große und kleine Möbel

Alles, was in der Grauen Tonne, in der Biotonne, in der Gelben Tonne, in Glas- und Papiercontainern entsorgt werden kann, sowie private Sonderabfälle und Elektrogeräte. 

 

Abfälle aus Gebäuderenovierungen (z.B. Fenster und Türen, Rollläden, Fußleisten, Bodenbeläge wie PVC, Teppichboden, Laminat, Paneelen sowie WC, Waschbecken, Duschkabine, Tapetenreste etc.).

 

  • Elektrogeräte
  • Bauholz
  • Kleinteile
  • Kleidung
  • Verpackungsmaterial
  • Kartonagen
  • Farben und Lacke
  • Glasplatten
  • Abfälle in Säcken