Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich
Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen
Vollsperrung in der Karlstraße am 17. Dezember - Kranstellung führt zu kurzfristigen Einschränkungen
Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln
Vollsperrung in der Gerberstraße am 18. Dezember - Kranstellung führt zu kurzfristigen Einschränkungen
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses ist eine Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates, dass der beabsichtigten Eheschließung nach Heimatrecht kein Ehehindernis entgegensteht.
Es muss somit bei dem jeweiligen Heimatstaat beantragt werden. Wenn Sie eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie es hier beantragen.
Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
