Topaktuell

Grünschnittkarte für das Jahr 2026 ist erhältlich

Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an

Senioren-Faschingsnachmittage im Saalbau - Stadt Homburg lädt an zwei Terminen ein

Wertstoffzentrum derzeit telefonisch nicht erreichbar, aber normal geöffnet

§ 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung

Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -

B e k a n n t m a c h u n g

Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden

Daten über Alters- und Ehejubiläen

nur übermitteln, wenn der / die Betroffene /n nicht widersprochen hat / haben.

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 04. Februar 2020

Der Oberbürgermeister

i. V.

Michael Forster
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 18.02.2020 | Drucken