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Flohmarkt rund ums Forum am 7. Februar von 8 bis 16 Uhr
Schiedsmann Axel Oberneßer stellt am 6. März seine Arbeit in einem Vortrag vor
Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -
B e k a n n t m a c h u n g
Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden
Daten über Alters- und Ehejubiläen
nur übermitteln, wenn der / die Betroffene /n nicht widersprochen hat / haben.
Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.
Homburg, den 04. Februar 2020
Der Oberbürgermeister
i. V.
Michael Forster
Bürgermeister
Veröffentlicht am: 18.02.2020 | Drucken
