Topaktuell

Stadtbibliothek bis zum 27. März wegen Sanierungsarbeiten geschlossen

Sprechstunde des Beauftragten für Menschen mit Behinderung am 11. März

Im Zeitraum vom 16. März bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert

Stadtverwaltung bietet kostenloses Verkehrssicherheitstraining für E-Biker an

§ 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung

Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -

B e k a n n t m a c h u n g

Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden

Daten über Alters- und Ehejubiläen

nur übermitteln, wenn der / die Betroffene /n nicht widersprochen hat / haben.

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 04. Februar 2020

Der Oberbürgermeister

i. V.

Michael Forster
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 18.02.2020 | Drucken