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Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird zur Osterkirmes gesperrt
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Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026
Kleiderkammer bis 22. April geschlossen
Wertstoffzentrum am Zunderbaum am 4. April geschlossen
E-Bike-Verkehrssicherheitstrainings am 8. und 9. April müssen abgesagt werden
Vorstellung der Joe-Cocker-Story fällt aus
Wegen des Feiertages am 3. April wird der Wochenmarkt auf Donnerstag, 2. April, vorverlegt
KREISSTADT HOMBURG Homburg, 18.11.2019
B E K A N N T M A C H U N G
gemäß § 10 Abs.3 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S.3634) und
des § 12 des Kommunalverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2016
und der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Kreisstadt Homburg vom 09. Dezember 2010
Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses und Außer-Kraft-Treten der Satzung „Jägersburger Bahnhof“ in der Gemarkung Jägersburg
Der Rat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 die Aufhebung der Satzung „Jägersburger Bahnhof“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich der Satzung „Jägersburger Bahnhof“ liegt östlich der Bahnhofstraße und beinhaltet die Grundstücke mit den Plannummern 1589/17, 1589/27, 1589/28, 1611/3 und Teilflächen von 1589/18, 1589/32, 1611/2 sowie 1612.
Alle Plannummern gehören zur Gemarkung Jägersburg.
Die Bekanntmachung kann auch im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg unter http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen eingesehen werden.

Geltungsbereich
Die Satzung „Jägersburger Bahnhof“ tritt mit dieser Bekanntmachung außer Kraft.
Kreisstadt Homburg, den 18.11.2019
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister
