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Aufhebungsbeschluss und Außer-Kraft-Treten der Satzung „Jägersburger Bahnhof“ in der Gemarkung Jägersburg

KREISSTADT HOMBURG Homburg, 18.11.2019

B E K A N N T M A C H U N G

gemäß § 10 Abs.3 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S.3634) und
des § 12 des Kommunalverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2016
und der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Kreisstadt Homburg vom 09. Dezember 2010

Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses und Außer-Kraft-Treten der Satzung „Jägersburger Bahnhof“ in der Gemarkung Jägersburg

Der Rat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 die Aufhebung der Satzung „Jägersburger Bahnhof“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich der Satzung „Jägersburger Bahnhof“ liegt östlich der Bahnhofstraße und beinhaltet die Grundstücke mit den Plannummern 1589/17, 1589/27, 1589/28, 1611/3 und Teilflächen von 1589/18, 1589/32, 1611/2 sowie 1612.
Alle Plannummern gehören zur Gemarkung Jägersburg.

Die Bekanntmachung kann auch im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg unter http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen eingesehen werden.

Jaegersburger Bahnhof Geltungsbereich

Geltungsbereich

Die Satzung „Jägersburger Bahnhof“ tritt mit dieser Bekanntmachung außer Kraft.

Kreisstadt Homburg, den 18.11.2019

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 10.12.2019 | Drucken