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Städtische Kleiderkammer aufgrund eines Rohrbruchs bis auf Weiteres geschlossen
Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau
Bundesweite Umstellung: Ab sofort dürfen Fotos für Personalausweise und Reisepässe nur noch in digitaler Form übermittelt werden - Näheres dazu unter der Rubrik: Service, Bürgeramt
Gewerbeamt ist am 15. Mai geschlossen
Wertstoffhof am Zunderbaum am 21. Mai geschlossen
Homburger Musiksommer startet am 30. Mai - Näheres unter der Rubrik Leben in Homburg - Veranstaltungsvielfalt - Musiksommer
KREISSTADT HOMBURG Homburg, 18.11.2019
B E K A N N T M A C H U N G
gemäß § 10 Abs.3 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S.3634) und
des § 12 des Kommunalverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2016
und der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Kreisstadt Homburg vom 09. Dezember 2010
Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses und Außer-Kraft-Treten der Satzung „Jägersburger Bahnhof“ in der Gemarkung Jägersburg
Der Rat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 die Aufhebung der Satzung „Jägersburger Bahnhof“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich der Satzung „Jägersburger Bahnhof“ liegt östlich der Bahnhofstraße und beinhaltet die Grundstücke mit den Plannummern 1589/17, 1589/27, 1589/28, 1611/3 und Teilflächen von 1589/18, 1589/32, 1611/2 sowie 1612.
Alle Plannummern gehören zur Gemarkung Jägersburg.
Die Bekanntmachung kann auch im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg unter http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen eingesehen werden.
Geltungsbereich
Die Satzung „Jägersburger Bahnhof“ tritt mit dieser Bekanntmachung außer Kraft.
Kreisstadt Homburg, den 18.11.2019
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister