Bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert
Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!
Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026
Kleiderkammer bis 22. April geschlossen
Annahmestelle für Grüngut am 16. April geschlossen: Betrieb geht 18. April weiter
Webenheimer Straße für mehrere Wochen gesperrt: Baumaßnahmen führen zu Einschränkungen bis Ende Mai
Firma RMG leert Gelbe Tonnen in einigen Bereichen später: Ausfälle bei Fahrern führt nach Auskunft des zuständigen Unternehmens zu Verzögerungen
Standesamt schließt am 21. April etwas früher
Bei der Kreis- und Universitätsstadt Homburg ist durch Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers das Amt der
Schiedsperson
ab 26.04.2019 neu zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst die Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig. Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Wählbar zur Schiedsperson ist, wer
- die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt
- das 25. Lebensjahr vollendet hat
- mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Homburg gemeldet ist.
Die Schiedsperson wird vom Stadtrat der Kreisstadt Homburg nach Anhörung der Ortsräte gewählt. Der bisherige Amtsinhaber wird sich einer Wiederwahl stellen.
Interessierte Bürger/Innen richten ihre Bewerbung bis zum 22. Februar 2019 an den Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, 66424 Homburg.
Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister
Veröffentlicht am: 30.01.2019 | Drucken
