Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich
Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen
Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln
Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus
Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus
Personalausweisgebühren ändern sich ab dem 01.01.2026
Bei der Kreis- und Universitätsstadt Homburg ist durch Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers das Amt der
Schiedsperson
ab 26.04.2019 neu zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst die Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig. Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Wählbar zur Schiedsperson ist, wer
- die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt
- das 25. Lebensjahr vollendet hat
- mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Homburg gemeldet ist.
Die Schiedsperson wird vom Stadtrat der Kreisstadt Homburg nach Anhörung der Ortsräte gewählt. Der bisherige Amtsinhaber wird sich einer Wiederwahl stellen.
Interessierte Bürger/Innen richten ihre Bewerbung bis zum 22. Februar 2019 an den Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, 66424 Homburg.
Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister
Veröffentlicht am: 30.01.2019 | Drucken
