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1. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Kreisstadt Homburg vom 14. Dezember 2011
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Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. I S. 840), und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 11. April 2019 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Kreisstadt Homburg vom 14. Dezember 2011 wird wie folgt geändert
§ 5 Abs. 1 – Gebührentarife
B Grabnutzungs-, Grabherstellungsgebühren und sonstige Gebühren
I. Grabnutzungsgebühr wird nach 4. b) ergänzt um
c) Urnengrabstätte an Baum je Stelle, max. 2 einander zugeordnete Urnengrabstellen je Nutzungsfall 260 €.
Artikel II
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Homburg, den 12. April 2019
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Michael Forster
(Bürgermeister)
Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfah-rens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Veröffentlicht am: 23.04.2019 | Drucken
