Jägerhausstraße und Beeder Straße bis Mitte November gesperrt
Parkplatz am ehemaligen Hallenbad bis 9. Oktober gesperrt
Senioren-Kaffeenachmittag mit Tipps zum Schutz vor Betrug - Seniorenbeauftragte lädt für den 16. September ein
Kanalarbeiten in der Hauptstraße in Einöd führen zu halbseitiger Sperrung
Kostenloser Vortrag zum Thema Demenz im Homburger Rathaus am 28. September
1. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Kreisstadt Homburg vom 14. Dezember 2011
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Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. I S. 840), und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 11. April 2019 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Kreisstadt Homburg vom 14. Dezember 2011 wird wie folgt geändert
§ 5 Abs. 1 – Gebührentarife
B Grabnutzungs-, Grabherstellungsgebühren und sonstige Gebühren
I. Grabnutzungsgebühr wird nach 4. b) ergänzt um
c) Urnengrabstätte an Baum je Stelle, max. 2 einander zugeordnete Urnengrabstellen je Nutzungsfall 260 €.
Artikel II
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Homburg, den 12. April 2019
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Michael Forster
(Bürgermeister)
Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfah-rens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Veröffentlicht am: 23.04.2019 | Drucken
