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KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 29.08.2018
B E K A N N T M A C H U N G
der Beschlüsse des Rates der Kreisstadt Homburg
über
das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) „Quartier Erbach“ und den Entwurf der 1. Fortschreibung
gemäß § 171 b Baugesetzbuch (BauGB)
und die Beteiligung
und Mitwirkung der Betroffenen im Sinne § 137 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Rat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung vom 27.04.2017 und 26.06.2018 die oben angeführten Beschlüsse gemäß § 171b Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Der Geltungsbereich ist in nachfolgendem Lageplan dargestellt.
Im Sinne von § 137 Baugesetzbuch (BauGB) soll mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept erörtert werden.
Die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, wird vom 19.09.2018 bis 22.10.2018 beim Stadtbauamt Homburg, Am Forum, Zimmer 421, während der allgemeinen Dienststunden, durchgeführt. Das ISEK „Quartier Erbach“ mit dem Entwurf der 1. Fortschreibung wird auch im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg unter
http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen
veröffentlicht.
Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Kreisstadt Homburg, den 29.08.2018
Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister
