Topaktuell

Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt

Städtische Kleiderkammer aufgrund eines Rohrbruchs bis auf Weiteres geschlossen

Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau

Bundesweite Umstellung: Ab sofort dürfen Fotos für Personalausweise und Reisepässe nur noch in digitaler Form übermittelt werden - Näheres dazu unter der Rubrik: Service, Bürgeramt

Gewerbeamt ist am 15. Mai geschlossen

Wertstoffhof am Zunderbaum am 21. Mai geschlossen

Bekanntmachung: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung zur Änderung des B-Plans "Hinter den Birken"

KREISSTADT HOMBURG
Homburg, den 27.04.2018

Bekanntmachung

über die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung (§3 Abs.2 BauGB) zur Änderung des Bebauungsplanes

„Hinter den Birken“
in der Kreisstadt Homburg
in der Gemarkung Homburg,

Der Stadtrat Homburg hat in seiner Sitzung am 27.04.2017 die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Birken“ gemäß §3 Abs.2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit §13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl., I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2014 (BGBl I S. 1722), beschlossen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet zu schaffen. Die Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Im Nordwesten durch den Warburgring, im Nordosten durch die Von-Behring-Straße, im Südosten durch den Warburgring und im Südwesten durch die Domagkstraße.

Das Planvorhaben eröffnet der Kreisstadt Homburg die Option zur Weiterentwicklung des Wohngebietes in diesem Bereich.

Der Standort ist für Wohnnutzung sehr gut geeignet, da auch die Umgebung durch überwiegend Wohnnutzung geprägt ist und über eine gute verkehrliche Erschließung verfügt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.

Der Aufstellungsbeschluss zu dem Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgte am 21.03.2018 im Homburger Wochenspiegel.

Hinter den Birken

Geltungsbereich

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Bebauungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textfestsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C) in der Zeit vom 09.05.2018 bis einschließlich 11.06.2018 während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt Homburg, Am Forum, Zimmer 420 öffentlich ausliegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden.

Die Bekanntmachung und der ausgelegte Plan werden auch im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Bürger sind aufgerufen von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Kreisstadt Homburg, den 27.04.2018

Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 02.05.2018 | Drucken