Topaktuell

Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an

Gewerbeamt zeitweise geschlossen - Programmumstellung führt zu Einschränkungen

Schiedsmann Axel Oberneßer stellt am 6. März seine Arbeit in einem Vortrag vor

Stadtverwaltung und Außenstellen am 12. Februar ab 13 Uhr geschlossen: Wertstoffzentrum bleibt durchgehend geöffnet

Gemischter Saarbrücker Damenchor gibt zum Internationalen Frauentag Konzert in Homburg

Noch einige Plätze für Teilnahme an zweitätigem Filmworkshop des Kinder- und Jugendbüros

Bekanntmachung: Fälligkeit der Gewerbesteuervorauszahlung

Kreisstadt Homburg (Saar)

Bekanntmachung

Am 15. November wird das letzte Viertel der Gewerbesteuervorauszahlung, der Grundbesitzabgaben, der Hundesteuer, der Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren für das
Rechnungsjahr 2020 fällig.

Auf die Beachtung dieses Zahlungstermins wird besonders hingewiesen.

Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Säumniszuschlag erhoben.

Überweisungen können auf das Konto bei der Kreissparkasse Saarpfalz, IBAN DE34594500101010350450 , BIC SALADE51HOM sowie auf die Konten der Stadtkasse bei allen Banken in Homburg vorgenommen werden.

Homburg, den 27. Oktober 2020

Der Oberbürgermeister
In Vertretung:

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 02.11.2020 | Drucken