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Bekanntmachung für das dritte Viertel der Gewerbesteuervorauszahlung

Kreisstadt Homburg (Saar)

B E K A N N T M A C H U N G

Am 15. August wird das dritte Viertel der Gewerbesteuervorauszahlung, der Grundbesitzabgaben, der Hundesteuer, der Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren für das Rechnungsjahr 2017 fällig.

Auf die Beachtung dieses Zahlungstermins und des im letzten Abgabenbescheid neu festgesetzten Betrages wird besonders hingewiesen.

Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Säumniszuschlag erhoben.

Überweisungen können auf das Konto bei der Kreissparkasse Saarpfalz,

IBAN DE34594500101010350450 , BIC SALADE51HOM

sowie auf die Konten der Stadtkasse bei allen Banken in Homburg vorgenommen werden.

Homburg, den 01. August 2017


Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 09.08.2017 | Drucken