Topaktuell

Sondersitzung des Stadtrates am 9. Juni

Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!

Nächstes Meisterkonzert mit Fazıl Say - Saisonabschluss am 18. Juni im Homburger Saalbau

Saarperlen-Genusstour findet am 11. Juni statt

Der Schlossberg - eine wechselhafte Geschichte - Gästeführung findet am Sonntag, 7. Juni, statt

Bekanntmachung für das dritte Viertel der Gewerbesteuervorauszahlung

Kreisstadt Homburg (Saar)

B E K A N N T M A C H U N G

Am 15. August wird das dritte Viertel der Gewerbesteuervorauszahlung, der Grundbesitzabgaben, der Hundesteuer, der Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren für das Rechnungsjahr 2017 fällig.

Auf die Beachtung dieses Zahlungstermins und des im letzten Abgabenbescheid neu festgesetzten Betrages wird besonders hingewiesen.

Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Säumniszuschlag erhoben.

Überweisungen können auf das Konto bei der Kreissparkasse Saarpfalz,

IBAN DE34594500101010350450 , BIC SALADE51HOM

sowie auf die Konten der Stadtkasse bei allen Banken in Homburg vorgenommen werden.

Homburg, den 01. August 2017


Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 09.08.2017 | Drucken