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Kreisstadt Homburg 05.11.2018
B E K A N N T M A C H U N G
Gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung über die Veranstaltung von Wochenmärkten, Volksfesten und Jahrmärkten in der Kreisstadt Homburg (Saar) – Marktsatzung – vom 08. Juli 1993, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 13. Mai 2015, wird bekannt gemacht, dass für das Jahr 2019 eine Fläche von 40 m² in der Eisenbahnstraße, vor dem Anwesen 5-9, als Fläche für den Außenausschank von der Wochenmarktfläche ausgeschlossen wird.
Der Oberbürgermeister
Rüdiger Schneidewind
Veröffentlicht am: 12.11.2018 | Drucken
