Topaktuell

Die städtische Kleiderkammer nimmt ab sofort vorübergehend keine Spenden mehr an.

Das Gewerbeamt bleibt aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme am 10. und 11. November sowie einer Programmumstellung am 19. und 20. November ganztägig geschlossen.

Standesamt am 19. November wegen Herbstfortbildung geschlossen

Letzte Sprechstunde in diesem Jahr: Schiedsmann Axel Oberneßer ist am 17. November im Rathaus

Gedenkveranstaltungen in allen Stadtteilen zum Volkstrauertag

Homburger Baubetriebshof nimmt am 15. November die Winterdienstbereitschaft auf

Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes

Der Oberbürgermeister der
Kreisstadt Homburg ( Saar )
als Gemeindewahlleiter

Bekanntmachung

Gemäß § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) in der zur Zeit gültigen Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG Daten (einfache Melderegisterauskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften) bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die betroffene Person hat nach § 50 Abs. 5 Satz 1 BMG das Recht, der Übermittlung ihrer Daten nach dem Absatz 1 zu widersprechen.

Personen, die für die am 26. Mai 2019 stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen in der Kreisstadt Homburg wahlberechtigt sind und von ihrem Widerspruchsrecht gegen die Auskunftserteilung an Parteien und Wählergruppen zum Zweck der Wahlwerbung Gebrauch machen wollen, richten diesen schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 12. September 2018

Rüdiger Schneidewind

Veröffentlicht am: 18.09.2018 | Drucken