Topaktuell

Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an

Vollsperrung im Teilbereich der Hofstraße: Kanalarbeiten führen zu einer rund zehntägigen Einschränkung

Gewerbeamt zeitweise geschlossen - Programmumstellung führt zu Einschränkungen

Bekanntmachung gemäß § 58 der Kommunalwahlordnung

Der Oberbürgermeister Homburg, den 06. September 2018
als Gemeindewahlleiter

B E K A N N T M A C H U N G

Gemäß § 58 der Kommunalwahlordnung in der zur Zeit gültigen Fassung gebe ich bekannt, dass

Herr Wolfram Hau
wohnhaft Websweilerstraße 27
66424 Homburg

für das zurückgetretene Stadtratsmitglied Christian Hau in den Stadtrat der Kreis-stadt Homburg nachrückt.

( Rüdiger Schneidewind )

Veröffentlicht am: 11.09.2018 | Drucken