Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!
MUSIKschulFEST am 31. Mai: Musik, Kreativität und Begegnung für die ganze Familie
Nächster Reparatur-Treff am 3. Juni - Ehrenamtliche Reparateure werden weiterhin gesucht
Vandalismus an Gräberfeld auf dem Hauptfriedhof - Stadtverwaltung verurteilt den Vorfall und bittet um Hinweise
Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -
B e k a n n t m a c h u n g
Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden
Daten über Alters- und Ehejubiläen
nur übermitteln, wenn der / die Betroffene /n nicht widersprochen hat / haben.
Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.
Homburg, den 31.01.2019
Der Oberbürgermeister
(Rüdiger Schneidewind)
Veröffentlicht am: 05.02.2019 | Drucken