Topaktuell

Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an

Senioren-Faschingsnachmittage im Saalbau - Stadt Homburg lädt an zwei Terminen ein

Vollsperrung im Teilbereich der Hofstraße: Kanalarbeiten führen zu einer rund zehntägigen Einschränkung

Bekanntmachung nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG)

Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -

B e k a n n t m a c h u n g

Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden

Daten über Alters- und Ehejubiläen

nur übermitteln, wenn der / die Betroffene /n nicht widersprochen hat / haben.

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 31.01.2019

Der Oberbürgermeister

(Rüdiger Schneidewind)

Veröffentlicht am: 05.02.2019 | Drucken