Topaktuell

Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus

Personalausweisgebühren ändern sich ab dem 01.01.2026

Vollsperrung in der Karolinenstraße am 13. und 14. Januar

Grünschnittkarte für das Jahr 2026 ab sofort erhältlich

Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an

Bekanntmachung nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG)

Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -

B e k a n n t m a c h u n g

Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden

Daten über Alters- und Ehejubiläen

nur übermitteln, wenn der / die Betroffene /n nicht widersprochen hat / haben.

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 31.01.2019

Der Oberbürgermeister

(Rüdiger Schneidewind)

Veröffentlicht am: 05.02.2019 | Drucken