Bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert
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Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026
Kleiderkammer bis 22. April geschlossen
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Webenheimer Straße für mehrere Wochen gesperrt: Baumaßnahmen führen zu Einschränkungen bis Ende Mai
Firma RMG leert Gelbe Tonnen in einigen Bereichen später: Ausfälle bei Fahrern führt nach Auskunft des zuständigen Unternehmens zu Verzögerungen
Kreisstadt Homburg (Saar)
B E K A N N T M A C H U N G
Am 15. Februar wird das erste Viertel der Gewerbesteuervorauszahlung, der Grundbesitzabgaben, der Hundesteuer, der Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren für das
Rechnungsjahr 2018 fällig.
Auf die Beachtung dieses Zahlungstermins wird besonders hingewiesen.
Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Säumniszuschlag erhoben.
Überweisungen können auf das Konto bei der Kreissparkasse Saarpfalz,
IBAN DE34594500101010350450 , BIC SALADE51HOM
sowie auf die Konten der Stadtkasse bei allen Banken in Homburg vorgenommen werden.
Homburg, den 1. Februar 2018
Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister
Veröffentlicht am: 06.02.2018 | Drucken
