Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an
Vollsperrung im Teilbereich der Hofstraße: Kanalarbeiten führen zu einer rund zehntägigen Einschränkung
Gewerbeamt zeitweise geschlossen - Programmumstellung führt zu Einschränkungen
Flohmarkt rund ums Forum am 7. Februar von 8 bis 16 Uhr
Schiedsmann Axel Oberneßer stellt am 6. März seine Arbeit in einem Vortrag vor
Stadtverwaltung und Außenstellen am 12. Februar ab 13 Uhr geschlossen: Wertstoffzentrum bleibt durchgehend geöffnet
Kreisstadt Homburg (Saar)
B E K A N N T M A C H U N G
Am 15. Februar wird das erste Viertel der Gewerbesteuervorauszahlung, der Grundbesitzabgaben, der Hundesteuer, der Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren für das
Rechnungsjahr 2019 fällig.
Auf die Beachtung dieses Zahlungstermins wird besonders hingewiesen.
Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Säumniszuschlag erhoben.
Überweisungen können auf das Konto bei der Kreissparkasse Saarpfalz,
IBAN DE34594500101010350450 , BIC SALADE51HOM
sowie auf die Konten der Stadtkasse bei allen Banken in Homburg vorgenommen werden.
Homburg, den 1. Februar 2019
Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister
Veröffentlicht am: 05.02.2019 | Drucken
