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Wertstoffhof am Zunderbaum am 21. Mai geschlossen

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BEKANNTMACHUNG über die Fälligkeit des zweiten Viertels der Gewerbesteuervorauszahlung, der Grundbesitzabgaben, der Hundesteuer, der Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren für das Rechnungsjahr 2024

Kreisstadt Homburg (Saar)

 

BEKANNTMACHUNG

 

Am 15. Mai wird das zweite Viertel der Gewerbesteuervorauszahlung, der Grundbesitzabgaben, der Hundesteuer, der Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren für das

Rechnungsjahr 2024 fällig.

 

Auf die Beachtung dieses Zahlungstermins wird besonders hingewiesen.

 

Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Säumniszuschlag erhoben.

 

Überweisungen können auf das Konto bei der Kreissparkasse Saarpfalz,

 

IBAN  DE34594500101010350450, BIC  SALADE51HOM

 

sowie auf die Konten der Stadtkasse bei allen Banken in Homburg vorgenommen werden.

 

Homburg, den 02. Mai 2024

 

Der Oberbürgermeister
In Vertretung:

(Michael Forster)
Bürgermeister

  Veröffentlicht am: 13.05.2024 | Drucken