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Bekanntmachung Übermittlung Daten über Alters- und Ehejubiläen

Kreisstadt Homburg
- Bürgeramt -


Bekanntmachung


Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden

Daten über Alters- und Ehejubiläen

nur übermitteln, wenn der/die Betroffene/n nicht widersprochen hat/haben.

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 26.01.2017

Der Oberbürgermeister


(Rüdiger Schneidewind)

Veröffentlicht am: 31.01.2017 | Drucken