Verkehrsmaßnahmen am Rosenmontag: Sperrungen und Umleitungen in Homburgs Innenstadt
Gewerbeamt zeitweise geschlossen - Programmumstellung führt zu Einschränkungen
Schiedsmann Axel Oberneßer stellt am 6. März seine Arbeit in einem Vortrag vor
Gemischter Saarbrücker Damenchor gibt zum Internationalen Frauentag Konzert in Homburg
Kreisstadt Homburg
- Bürgeramt -
Bekanntmachung
Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden
Daten über Alters- und Ehejubiläen
nur übermitteln, wenn der/die Betroffene/n nicht widersprochen hat/haben.
Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.
Homburg, den 26.01.2017
Der Oberbürgermeister
(Rüdiger Schneidewind)
