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Kreisstadt Homburg (Saar)
Bekanntmachung
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Kreisstadt Homburg (Saar)
und Nichtentlastung des Oberbürgermeisters
Der Stadtrat hat gem. § 101 Abs. 2 KSVG am 10.09.2020 den geprüften Jahresabschluss 2015 mit einem Jahresfehlbetrag von 25.979.740,99 € festgestellt. Die Entlastung wurde dem Oberbürgermeister nicht erteilt. Der Jahresabschluss 2015 liegt mit dem Rechenschafts- und Prüfbericht gem. § 101 Abs. 3 KSVG vom 28.09.2020 bis 06.10.2020 zur Einsichtnahme im Rathaus, Am Forum 5, 66424 Homburg, Raum 310a öffentlich aus.
Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:45 Uhr und freitags von 08:30 bis 13:00 Uhr.
Homburg, 11.09.2020
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister
Veröffentlicht am: 18.09.2020 | Drucken
