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Mögliche Verkehrsbeeinträchtigungen in der Fruchthallstraße im Zuge der Baumaßnahme.

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Gem. § 75 Abs. 1 i.V.m. § 65 Abs. 4 und § 56 Abs. 5 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes ( KSVG ) vom 27. Juni 1997 ( Amtsbl. S. 682 ), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 ( Amtsbl. I S. 840 ) gebe ich den Namen des Ortsvorstehers und des

Bekanntmachung

Gem. § 75 Abs. 1 i.V.m. § 65 Abs. 4 und § 56 Abs. 5 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes ( KSVG ) vom 27. Juni 1997 ( Amtsbl. S. 682 ), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 ( Amtsbl. I S. 840 ) gebe ich den Namen des Ortsvorstehers und des Stellvertreters bekannt, die in der konstituierenden Sitzung am 20. August 2019 gewählt wurden:

Gemeindebezirk Kirrberg

Ortsvorsteher: Herr Manuel Diehl, Kirchbergstraße 60, 66424 Homburg

Stellvertretender Ortsvorsteher: Herr Martin Lambert, Collingstraße 26, 66424 Homburg

Homburg, den 28. August 2019

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Michael Forster
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 27.08.2019 | Drucken