Jägerhausstraße und Beeder Straße bis Mitte November gesperrt
„Saarperlen – Sekt- und Weingenuss-Tour“ am 8. September
Parkplatz am ehemaligen Hallenbad bis 9. Oktober gesperrt
Gerberstraße zwischen Lessing- und Schillerstraße gesperrt
Senioren-Kaffeenachmittag mit Tipps zum Schutz vor Betrug - Seniorenbeauftragte lädt für den 16. September ein
Kreisstadt Homburg (Saar)
Öffentliche Mahnung
Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren einschließlich der ebenfalls bis zum 15. Februar 2017 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.
Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten. Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuer-forderung.
Ab dem 17. März 2017 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.
Homburg, den 28. Februar 2017
(Rüdiger Schneidewind)
Oberbürgermeister
