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Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an
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Homburger Kulturkalender liegt ab sofort aus
Wertstoffzentrum derzeit telefonisch nicht erreichbar, aber normal geöffnet
Kreisstadt Homburg (Saar)
Öffentliche Mahnung
Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren ein-schließlich der ebenfalls bis zum 15. Februar 2018 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge - unter Angabe des Kassenzeichens - auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.
Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten. Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuer-forderung.
Ab dem 16. März 2018 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.
Homburg, den 28. Februar 2018
Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister
Veröffentlicht am: 05.03.2018 | Drucken
