Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt
Städtische Kleiderkammer aufgrund eines Rohrbruchs bis auf Weiteres geschlossen
Am 6. Mai bleibt das Amt für Jugend, Senioren, Soziales und Integration ganztägig geschlossen.
Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau
Bundesweite Umstellung: Ab sofort dürfen Fotos für Personalausweise und Reisepässe nur noch in digitaler Form übermittelt werden - Näheres dazu unter der Rubrik: Service, Bürgeramt
Lambsbachstraße aufgrund von Kanaleinbruch teilweise ab 5. Mai gesperrt
Gewerbeamt ist am 15. Mai geschlossen
Kreisstadt Homburg (Saar)
Öffentliche Mahnung
Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren ein-schließlich der ebenfalls bis zum 15. Februar 2018 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge - unter Angabe des Kassenzeichens - auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.
Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten. Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuer-forderung.
Ab dem 16. März 2018 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.
Homburg, den 28. Februar 2018
Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister
Veröffentlicht am: 05.03.2018 | Drucken