Stadtbibliothek bis zum 27. März wegen Sanierungsarbeiten geschlossen
Im Zeitraum vom 16. März bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert
Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird zur Osterkirmes gesperrt
Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!
Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026
Kreisstadt Homburg (Saar)
Öffentliche Mahnung
Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren ein-schließlich der ebenfalls bis zum 15. Mai 2022 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.
Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.
Ab dem 23. Juni 2022 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.
Homburg, den 31. Mai 2022
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister
Veröffentlicht am: 14.06.2022 | Drucken
