Topaktuell

Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus

Grünschnittkarte für das Jahr 2026 ist erhältlich

Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an

Senioren-Faschingsnachmittage im Saalbau - Stadt Homburg lädt an zwei Terminen ein

Homburger Kulturkalender liegt ab sofort aus

Öffentliche Mahnung

Kreisstadt Homburg (Saar)

Öffentliche Mahnung

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren ein-schließlich der ebenfalls bis zum 15. Mai 2022 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 23. Juni 2022 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

Homburg, den 31. Mai 2022

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 14.06.2022 | Drucken