Topaktuell

Fledermauswanderung am 28. August ausgebucht

Dorffest in Schwarzenbach: Teilstück der Erikastraße wird vollgesperrt (22. und 23. August)

Jägerhausstraße und Beeder Straße bis Mitte November gesperrt

Kleiderkammer ab dem 17. August wieder geöffnet

Öffentliche Mahnung

Kreisstadt Homburg (Saar)

Öffentliche Mahnung

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren ein-schließlich der ebenfalls bis zum 15. Mai 2018 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge - unter Angabe des Kassenzeichens - auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.

Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 18. Juni 2018 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

Homburg, den 30. Mai 2018

Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 05.06.2018 | Drucken