Topaktuell

Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt

Städtische Kleiderkammer aufgrund eines Rohrbruchs bis auf Weiteres geschlossen

Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau

Bundesweite Umstellung: Ab sofort dürfen Fotos für Personalausweise und Reisepässe nur noch in digitaler Form übermittelt werden - Näheres dazu unter der Rubrik: Service, Bürgeramt

Gewerbeamt ist am 15. Mai geschlossen

Wertstoffhof am Zunderbaum am 21. Mai geschlossen

Homburger Musiksommer startet am 30. Mai - Näheres unter der Rubrik Leben in Homburg - Veranstaltungsvielfalt - Musiksommer

Öffentliche Mahnung

Kreisstadt Homburg (Saar)

Öffentliche Mahnung

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren ein-schließlich der ebenfalls bis zum 15. Mai 2018 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge - unter Angabe des Kassenzeichens - auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.

Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 18. Juni 2018 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

Homburg, den 30. Mai 2018

Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 05.06.2018 | Drucken