Verbindung zwischen Unterer und Oberer Allee vom 17. Juni bis voraussichtlich 3. Juli gesperrt
Rathaus und Nebenstellen am 22. Juni für einige Stunden geschlossen
Talstraße am Samstag und Donnerstag zeitweise gesperrt
Kanalbaumaßnahme in der Lagerstraße beginnt Mitte Juli
Firma RMG beginnt mit Abfuhr der Gelben Tonnen um 5 Uhr: Aufgrund der aktuellen Hitze verlegt Unternehmen den Arbeitsbeginn nach vorn
Kreisstadt Homburg (Saar)
Öffentliche Mahnung
Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren ein-schließlich der ebenfalls bis zum 15. Mai 2018 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge - unter Angabe des Kassenzeichens - auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.
Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.
Ab dem 18. Juni 2018 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.
Homburg, den 30. Mai 2018
Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister
Veröffentlicht am: 05.06.2018 | Drucken
