Topaktuell

Heimat shoppen-Aktionswochen in Homburg vom 12. bis 30. September 2025

Ausstellung „Barock im Fokus“ im Barockgarten des Edelhauses Schwarzenacker vom 13.09. bis 5.10.

Landmarkt am 27. September auf dem Historischen Marktplatz und in die Eisenbahnstraße bis zum Rondell

Grünschnittannahmeplatz in der Neuen Industriestraße am Donnerstag, 18. September geschlossen.

Das Gewerbeamt bleibt am Montag, 6. Oktober ganztägig geschlossen.

Konzert „Recital“ am 27. September an der Musikschule Homburg abgesagt

Öffentliche Mahnung

Kreisstadt Homburg (Saar)

Öffentliche Mahnung

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 4. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren ein-schließlich der ebenfalls bis zum 15. November 2018 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge - unter Angabe des Kassenzeichens - auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 16. Dezember 2018 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

Homburg, den 30. November 2018

Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 10.12.2018 | Drucken