Topaktuell

Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus

Personalausweisgebühren ändern sich ab dem 01.01.2026

Vollsperrung in der Karolinenstraße am 13. und 14. Januar

Grünschnittkarte für das Jahr 2026 ab sofort erhältlich

Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an

Öffentliche Mahnung

Kreisstadt Homburg (Saar)

Öffentliche Mahnung

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 4. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren ein-schließlich der ebenfalls bis zum 15. November 2018 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge - unter Angabe des Kassenzeichens - auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 16. Dezember 2018 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

Homburg, den 30. November 2018

Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 10.12.2018 | Drucken