Topaktuell

Heimat shoppen-Aktionswochen in Homburg vom 12. bis 30. September 2025

Ausstellung „Barock im Fokus“ im Barockgarten des Edelhauses Schwarzenacker vom 13.09. bis 5.10.

Landmarkt am 27. September auf dem Historischen Marktplatz und in die Eisenbahnstraße bis zum Rondell

Grünschnittannahmeplatz in der Neuen Industriestraße am Donnerstag, 18. September geschlossen.

Das Gewerbeamt bleibt am Montag, 6. Oktober ganztägig geschlossen.

Konzert „Recital“ am 27. September an der Musikschule Homburg abgesagt

Öffentliche Mahnung

Kreisstadt Homburg (Saar)

Öffentliche Mahnung

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 3. Rate der Gewerbesteuer-vorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren einschließlich der ebenfalls bis zum 15. August 2020 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.

Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 28. September 2020 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

Homburg, den 31. August 2020

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 10.09.2020 | Drucken