Verbindung zwischen Unterer und Oberer Allee bis voraussichtlich 3. Juli gesperrt
Kanalbaumaßnahme in der Lagerstraße beginnt Mitte Juli
Aufgrund der aktuellen Hitze werden Bio-, Restmüll und Gelbe Tonne bereits ab 5 Uhr abgefahren
Familienführung am 1. Juli - Matthias Wachmann zeigt die Schlossberghöhlen
Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt - Einschränkungen vom 29. Juni bis Mitte Juli
Wertstoffzentrum am Freitag und Samstag nur vormittags geöffnet: Grünschnittannahme bei Firma Jakoby entfällt am Freitag
Kreisstadt Homburg (Saar)
Öffentliche Mahnung
Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren ein-schließlich der ebenfalls bis zum 15.05.2020 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.
Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.
Ab dem 22. Juni 2020 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.
Homburg, den 27.05.2020
Der Oberbürgermeister
In Vertretung:
Michael Forster
Bürgermeister
Veröffentlicht am: 02.06.2020 | Drucken
