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Sitzung des Ständigen Vergabeausschusses am 02. Juni 2021 wird aufgrund einer außerordentlichen Notlage gemäß § 51 a Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) in der zurzeit gültigen Fassung als Videokonferenz durchg

Bekanntmachung

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat mit einer Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl beschlossen, dass die Sitzung des Ständigen Vergabeausschusses am 02. Juni 2021 aufgrund einer außerordentlichen Notlage gemäß § 51 a Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) in der zurzeit gültigen Fassung als Videokonferenz durchgeführt wird.

Dieser Beschluss wurde gemäß § 51 a Abs. 2 KSVG am 27. Mai 2021 im elektronischen Verfahren gefasst.
Die Information der Öffentlichkeit erfolgt durch zeitgleiche Übertragung der jeweiligen Videokonferenz in Ton und Bild in einen öffentlich zugänglichen Raum. Dieser wird in der Bekanntmachung der Sitzung benannt.

Homburg, den 28. Mai 2021

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Michael Forster
(Bürgermeister)

Veröffentlicht am: 31.05.2021 | Drucken