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Steuertermin 2. Quartal

Kreisstadt Homburg (Saar)

 

Bekanntmachung

 

Am 15. Mai wird das zweite Viertel der Gewerbesteuervorauszahlung, der Grundbesitzabgaben, der Hundesteuer und der Straßenreinigungsgebühren für das Rechnungsjahr 2025 fällig.

Auf die Beachtung dieses Zahlungstermins wird besonders hingewiesen.

Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Säumniszuschlag erhoben.

Überweisungen können auf das Konto bei der Kreissparkasse Saarpfalz, IBAN DE34594500101010350450 , BIC SALADE51HOM sowie auf die Konten der Stadtkasse bei allen Banken in Homburg vorgenommen werden.

 

Homburg, den 02. Mai 2025

 

Der Oberbürgermeister

 

(Michael Forster)

  Veröffentlicht am: 08.05.2025 | Drucken