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Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Sonderrechnung Abwasserbeseitigung der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, 66424 Homburg gemäß § 24 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung (EigVO)

Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Sonderrechnung Abwasserbeseitigung der Kreisstadt Homburg,
Am Forum 5, 66424 Homburg
gemäß § 24 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung (EigVO)

Die ATAX Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 24. Januar 2019 den Jahresabschluss der Sonderrechnung Abwasserbeseitigung der Kreisstadt Homburg wie folgt uneingeschränkt bestätigt:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Sonderrechnung Abwasserbeseitigung der Stadt Homburg, Homburg für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den er-gänzenden Regelungen des zweiten Teils der Eigenbetriebsverordnung liegen in der Ver-antwortung des Oberbürgermeisters der Stadt Homburg. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB i. V. m. § 124 KSVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Sonderrechnung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungs-bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters der Stadt Homburg sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sonderrechnung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Neunkirchen, den 24. Januar 2019
ATAX Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez.
Dirk Bach ( Siegel )
Wirtschaftsprüfer

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.09.2019 vom Lagebericht der Sonderrechnung Abwasserbeseitigung der Kreisstadt Homburg Kenntnis genommen und stellte den Jahresabschluss wie folgt fest:
Bilanzsumme zum 31.12.2017: 74.005.825,96 Euro
Summer der Erträge: 12.244.527,32 Euro
Summe der Aufwendungen: 12.870.498,32 Euro
Jahresverlust: -625.971,00 Euro
Der Stadtrat beschloss den Jahresverlust mit dem Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von -54.539,47 Euro zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen. Der Betriebsleiter wurde für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.
Der Jahresabschlusses 2017 liegt gemäß § 24 Abs. 4 EigVO in der Zeit vom 24.10.2019 bis 04.11.2019 im Zimmer 310a des Rathauses, Am Forum 5 in 66424 Homburg öffentlich aus, und zwar täglich von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr, freitags nur von 08.30 bis 13.00 Uhr.

Homburg, den 13.09.2019
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Christine Becker
Beigeordnete

Veröffentlicht am: 28.10.2019 | Drucken