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Sondersitzung des Stadtrates am 9. Juni

Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!

Nächstes Meisterkonzert mit Fazıl Say - Saisonabschluss am 18. Juni im Homburger Saalbau

Saarperlen-Genusstour findet am 11. Juni statt

Der Schlossberg - eine wechselhafte Geschichte - Gästeführung findet am Sonntag, 7. Juni, statt

Widerspruch Wehrpflicht

Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -

B e k a n n t m a c h u n g

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übersendet nach § 58 c Abs. 2 des Soldatengesetzes Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Zu diesem Zwecke übermitteln die Meldebehörden nach § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Familienname, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift der in Frage kommenden Personen.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen der Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 07. Oktober 2019

Der Oberbürgermeister
i. V.

Christine Becker
Beigeordnete

Veröffentlicht am: 17.10.2019 | Drucken