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Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Westlich des Forums, Teilbereich 1, 2.BA“, Gemarkung Homburg
Bekanntmachung der Wirksamkeit der Teiländerung des Flächennutzungsplanes
Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat mit Beschluss vom 10.02.2026 die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Westlich des Forums, Teilbereich 1, 2.BA“ beschlossen.
Diese Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB am 12.06.2026 von dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Westlich des Forums, Teilbereich 1, 2.BA“ wirksam.
Jedermann kann die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Westlich des Forums, Teilbereich 1, 2.BA“, bestehend aus Plan, Begründung, Umweltbericht, Sanierungsplan, zusammenfassende Erklärung sowie dazugehörige Gutachten im Rathaus der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, Amt für Bauen und Umwelt, Zimmer420/421, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise gemäß §§ 214, 215 BauGB:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Westlich des Forums, Teilbereich 1, 1.BA“ schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf § 12 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 KSVG (Kommunalselbstverwaltungsgesetz) verwiesen. Beschlüsse über Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Kreisstadt Homburg, den 15.06.2026
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Manfred Rippel
