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In Homburg sind die Weichen im Bereich der Schülerbeförderung für die nächsten beiden Jahre gestellt: Das Homburger Busunternehmen „Hüther & Junkes“ hat sich in einem europaweiten Vergabeverfahren, das die Stadt ausgeschrieben hatte, erneut durchgesetzt und übernimmt wie in den vergangenen Jahren entsprechend einem Beschluss des Stadtrates auch ab dem nächsten Schuljahr bis 2025 weiterhin den Transport der Schülerinnen und Schüler.
Eine Option zur einjährigen Verlängerung des Vertrags besteht ebenfalls.
Insgesamt werden über das genannte Busunternehmen auf den Strecken zur Grundschule Einöd (von Wörschweiler, Schwarzenbach und Schwarzenacker und zurück), zur Grundschule Luitpold (über Websweiler, Altbreitenfelderhof und Jägers-burg) sowie vom Berliner Wohnpark zur Luitpoldschule und zurück täglich ca. 150 Kinder transportiert. Mehrere Schülerinnen und Schüler, deren direkte Wohnorte vom normalen Buslinienverkehr angefahren werden, bekommen von der Stadt Homburg Fahrkarten für den SaarVV bezahlt. Wo keinerlei Busverbindung möglich ist, wird in Einzelfällen ein Taxi eingesetzt.
Bürgermeister Michael Forster freut sich über die Klärung rechtzeitig zum neuen Schuljahr und die Kooperation mit dem in Homburg ansässigen Busunternehmen: „Die Schülerbeförderung ist eine zentrale Aufgabe des städtischen Schulamtes. Dass die europaweite Ausschreibung erneut auf ein Busunternehmen in der Stadt gefallen ist, freut mich umso mehr.“ Das Unternehmen „Hüther & Junkes“ habe sich in den vergangenen Jahren als verlässlicher Partner bewiesen, sagt der Verwaltungschef, dem es „wichtig ist, dass wir unsere Kinder auf ihrem täglichen Weg zur Schule und zurück auch weiterhin in guten Händen wissen“.
Die Fahrten beinhalten zum einen den täglichen „normalen“ Schulweg hin und zurück, aber auch Sonderfahrten wie zum Beispiel einzelner Klassen zum Sportunterricht ins Schwimmbad KOI, zur Jugendverkehrsschule oder auch zu den Bundesjugendspielen ins Waldstadion, wo dann gleichzeitig bis zu 300 Schülerinnen und Schüler aus allen Schulen hingebracht werden müssen.
Hintergrund: Seit jeher gilt im Saarland die gesetzliche Verpflichtung für Kommunen, dass Grundschülerinnen und -schülern, die mehr als zwei Kilometer einfache Wegstrecke zu ihrer Schule haben, ein Transport ermöglicht werden muss. Die Kosten übernimmt in diesem Fall die Kommune selbst.
Veröffentlicht am: 25.05.2023 | Drucken