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Mit dem Stadtquartier „Coeur“ geht es voran

Für den Homburger Oberbürgermeister Michael Forster ist es ein „entscheidender Schritt, der die positive Entwicklung unserer Stadt nachhaltig beflügelt“. Für Giuseppe Ferraro, den Geschäftsführer der Ferraro Group, ist damit der Weg für die künftige Erschließung geebnet.

 

Gemeint ist von beiden die städtebauliche Grundlagenvereinbarung bezüglich der Entwicklung des ehemaligen DSD-Geländes, die beide Verantwortliche am Mittwochnachmittag im Homburger Rathaus unterzeichneten. 

 

Diese Vereinbarung regelt die Bauleitplanung im Bereich des künftigen „Coeur“, des rund 18 Hektar umfassenden Areals der vormaligen Industriebrache. Das Gelände soll künftig mit Wohnbebauung im Sinne eines urbanen Gebietes mit einem standortverträglichen Mix aus Wohnen - vorgesehen sind maximal 500 Wohneinheiten -, Gewerbe, Versorgung, Dienstleistung, großflächigem Einzelhandel und multifunktionaler Begegnungsstätte gestaltet werden.

Das inklusive aller Anlagen rund 820 Seiten umfassende Vertragswerk ist für den Homburger Verwaltungschef „die Roadmap für eine gute Zukunft Homburgs“. Die jetzt unterzeichnete Vereinbarung stellt nach den Worten von Michael Forster eine von allen Beteiligten für gut befundene Grundlage für sämtliche in der Folge abzuschließenden Vereinbarungen dar.

 

Cavaliere Damiano Ferraro und Giuseppe Ferraro betonen: „Die Ferraro Group schafft auf über 180.000 Quadratmetern ein modernes Stadtquartier. Es verbindet urbanes Leben, Arbeiten und Freizeit.“  Das Projekt stehe für nachhaltige Stadtentwicklung und stärke Homburgs Attraktivität als Lebens- und Wirtschaftsstandort.

 

Die Fläche des künftigen „Coeur“ hatte seit den 90er-Jahren brachgelegen. Die in Neunkirchen sitzende Ferraro Group hat in Abstimmung mit dem Landesamt für Arbeits- und Umweltschutz (LUA) in diesem Bereich in den vergangenen zwei Jahren eine umfangreiche Altlastensanierung bewältigt. 

Oberbürgermeister Michael Forster (l.) und Giuseppe Ferraro bei der Unterzeichnung der städtebaulichen Grundlagenvereinbarung.

  Veröffentlicht am: 08.01.2025 | Drucken