Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich
Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen
Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln
Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus
Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus
Personalausweisgebühren ändern sich ab dem 01.01.2026
Die Stadtwerke Homburg teilen mit, dass aufgrund neuester Erkenntnisse im gesamten Versorgungsgebiet, außer dem Stadtteil Kirrberg, der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für coliforme Keime überschritten wird.
Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führt der Versorger in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt umfangreiche Maßnahmen und Trinkwasseruntersuchungen durch. Das Team der Stadtwerke hat einen Hochbehälter vom Netz genommen und stellt die Versorgung durch die anderen Behälter sicher. Gechlort wird aktuell nicht.
Um Gefahren für die Gesundheit der Kundinnen und Kunden auszuschließen, bitten die Stadtwerke ihre Kunden des gesamten Versorgungsgebietes bis auf Kirrberg, das Wasser vorsorglich zehn Minuten lang abzukochen, sofern es zum Trinken, Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet wird.
Die Dauer des Abkochgebotes ist maßgeblich von den Ergebnissen der andauernden Untersuchungen abhängig. Der Versorger geht davon aus, dass das mindestens bis Ende nächster Woche andauern wird.
Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, werden die Stadtwerke Homburg umgehend darüber informieren.
Bei Rückfragen: Stadtwerke Homburg GmbH unter der Rufnummer: 06841 / 694 - 0
Lässt man das Wasser jedoch einmalig sprudelnd aufkochen, werden die betreffenden Keime effektiv abgetötet. Aus diesem Grund gilt für Wasser im Homburger Versorgungsgebiet, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort auf weiteres ein Abkochgebot:
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh, sowie für die Toilettenspülung und den Gebrauch von Geschirrspülmaschinen ist kein Abkochen nötig. Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken, beziehungsweise auf offene Wunden gelangen kann.
